Frau mit Muschel

Die beste Zeit für bestes Hören


Seit November 2013 erhalten gesetzlich Versicherte deutlich mehr Leistung von ihrer Krankenkasse erstattet als bisher. Hintergrund: Der Gemeinsame Bundesausschuss der Krankenkassen hat einen neuen, höheren Festbetrag zur Hörgeräteversorgung beschlossen, der seit dem 01.11.2013 rechtskräftig ist. 

Für alle Pflichtversicherten bedeutet das einen erhöhten Zuschuss, der von der Krankenkasse für die Hörgeräte-Versorgung gezahlt werden muss. Zu dieser Erneuerung kam es nach dem Rechtsstreit eines Hörgeräteträgers mit seiner Krankenkasse. Das Bundessozialgericht entschied zugunsten des Versicherten – und fällte damit gleichzeitig eine Grundsatzentscheidung. Somit kommen also die Krankenkassen für Hörgeräte auf, welche nach neuestem Stand der Medizintechnik die bestmögliche Angleichung an das gesunde Hörvermögen erlauben. Außerdem müssen die Hörgeräte eine hochwertigere Ausstattung und deutliche Gebrauchsvorteile bieten – für eine noch bessere Versorgungsqualität.

BESSERE TECHNIK ZUM NULLTARIF

Das bedeutet eine noch bessere Hörgeräte-Technik zum Nulltarif. Diese sind natürlich qualitativ besser, weswegen die bestehenden Verträge zwischen Krankenkassen und Hörgeräte-Akustikern neu ausgehandelt wurden. Das Ergebnis: Die Krankenkassen zahlen für die Versorgung mit Hörgeräten künftig fast doppelt so viel wie vorher.

WENIGER ZUZAHLEN FÜR NOCH HOCHWERTIGERE HÖRGERÄTE

Das Erfreuliche dabei: Auch Hörgeräte-Träger, die sich für noch höherwertige Geräte entscheiden, zahlen künftig so noch weniger aus eigener Tasche! Wer sich zum Beispiel für fast unsichtbare Hörgeräte oder Hightech-Hörsysteme entscheidet, die einfach und diskret per Fernbedienung zu steuern sind, zahlt so mindestens 300 Euro weniger pro Hörgerät als bisher!